Gemeinsame Stellungnahme der Katholischen Kliniken im Märkischen Kreis, der DGD Lungenklinik Hemer und der DGD Stadtklinik Hemer

Mai 24, 2024

Aufgrund der aktuellen Berichterstattung zur finanziellen Unterstützung des Klinikums Lüdenscheid erreichten uns diverse Anfragen, wie wir diese finanzielle Ungleichgewichtung der Betriebsfinanzierung bewerten. Wir beziehen dazu hiermit gemeinsam und trägerübergreifend Stellung. Unsere Position lautet:

Gleiche Unterstützung für alle Kliniken im Märkischen Kreis gefordert

Im Märkischen Kreis gibt es ein Ungleichgewicht in der Finanzierung von Kliniken, das dringend angegangen werden muss. Während das Klinikum Lüdenscheid seine Verluste und Investitionen über eine Umlage aus Steuergeldern ausgleichen kann, bleiben die Kliniken in Iserlohn, Hemer, Menden und Plettenberg ohne Unterstützung zurück, obwohl diese ebenso die öffentliche Gesundheitsversorgung sichern. Selbstverständlich ist für uns ersichtlich, dass die Ursächlichkeit der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, denen das Klinikum Lüdenscheid gegenübersteht, in der gegenwärtig fatalen gesundheitspolitischen Gestaltung liegen. Wir erkennen die Notwendigkeit einer weiteren finanziellen Unterstützung aller Träger an . Dabei dürfen aber nicht nur einzelne Akteure berücksichtigt werden und trotzdem auf Kosten der Allgemeinheit gehen. Alle Kliniken im Märkischen Kreis sind gleichermaßen dazu verpflichtet, eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung sicherzustellen und sollten dementsprechend auch gl eichbehandelt werden. Die ungleiche Verteilung von finanziellen Ressourcen ist nicht nur unfair, sondern hat auch schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger im Märkischen Kreis. Darüber hinaus untergräbt dieses Vorgehen die Rechtsprechung im Bereich der Krankenhausfinanzierung. Es kann nicht hingenommen werden, dass einige Kliniken finanziell
aus Steuermittel unterstützt werden, während andere leer ausgehen Und das, obwohl alle Bürgerinnen und Bürger im Märkischen Kreis einem gleichen Steueraufwand in ihren Kommunen unterliegen.

Daher begrüßen wir ausdrücklich die Anfechtungsklage der vier Städte (Iserlohn, Menden, Hemer und Plettenberg) vor dem Amtsgericht Arnsberg. Die Bürgermeister fordern zurecht eine Anpassung ihres Kreisumlagenanteils, da sich in jedem dieser Städte ein Krankenhaus befindet und es naheliegend ist, dass die dortigen Bürgerinnen und Bürge r eher das eigene Krankenhaus aufsuchen als das Klinikum in Lüdenscheid. Unserer Auffassung nach geht es sogar noch einen Schritt weiter: mittlerweile hat es dazu rechtliche Untersuchungen gegeben. Der selektive Defizitausgleich eines Landes oder einer Kommune durch Steuermittel nur für staatliche bzw. kommunale Krankenhäuser verstößt gegen das gesetzliche und verfassungsrechtliche Gebot der Krankenhäuser verstößt gegen das gesetzliche und verfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung der Plankrankenhäuser (Prinzip der Trägervielfalt). Er ist deshalb Gleichbehandlung der Plankrankenhäuser (Prinzip der Trägervielfalt). Er ist deshalb rechtsrechts– und verfassungswidrig.und verfassungswidrig.
Dies basiert auf dem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Frauke Brosius Gersdorf, von der j uristische n Fakultät der Universität Potsdam , das im Auftrag des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V., des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes e.V., des Deutschen Roten Kreuzes e.V. und des Katholischen Krankenhausverbandes Deutschland e.V. 2023 erstellt wurde.

Aktuell laufen hierzu bereits Klagen beispielsweise gegen das Land Berlin für ihre Trägerstruktur Vivantes und Kliniken der Stadt Frankfurt. Es ist an der Zeit, dass die Verantwortlichen im Märkischen Kreis eine gerechte Lösung finden, die sicherstellt, dass alle Kliniken die Unterstützung aus Steuermitteln erhalten oder gar keine , um ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger darf nicht von der Geografie oder ihrer Trägerschaft abhängen.

Wir fordern eine sofortige Überprüfung der gegenwärtigen politischen Beschlusslage und der derzeitigen Praktiken mit dem Resultat der Einführung eines fairen Verteilungssystems für alle Krankenhäuser im Märkischen Kreis.

 

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